Meldeverfahren für Aktionäre als natürliche Personen

Ein Meldeverfahren für die Verrechnungssteuer (VST) von natürlichen Personen wäre liquiditätsschonend und könnte allenfalls auch das Cashmanagement im Umfeld von Negativzinsen vereinfachen. Bei wesentlichen Beträgen ist nicht immer klar planbar, wann die VST Guthaben dem Aktionär gutgeschrieben werden und kurzfristiges Disponieren von Mitteln kann notwendig werden. Nun ist die verlockende Idee offenbar aber vorerst vom Tisch.

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